Die Ratgeber in unserem Magazin entstehen nicht am Schreibtisch einer Agentur, sondern im Fachhandel. Wer sie schreibt und verantwortet, finden Sie hier.
Christian Pozo y Tamayo
Inhaber der inba arbeitsschutz GmbH & Co. Vertriebs KG
Diplomierter Journalist, seit 2018 im Arbeitsschutz tätig und seit 2019 Inhaber des Unternehmens. Diese Kombination prägt unser Magazin: auf der einen Seite die fachliche Auseinandersetzung mit Normen, Schutzklassen und Gesetzgebung, auf der anderen das Handwerk, komplizierte Sachverhalte verständlich aufzuschreiben.
Unsere Kunden kommen überwiegend aus Branchen, in denen Arbeitsschutz nicht nur sicher, sondern auch wirtschaftlich funktionieren muss: kleine und mittelständische Unternehmen aus Bau, Industrie und Handwerk ebenso wie aus Pflege, Medizin und Zeitarbeit. Aus dieser täglichen Beratungspraxis stammen die Fragen, die unsere Ratgeber beantworten.
Wie unsere Ratgeber entstehen
Arbeitsschutz ist eine beratungsintensive Branche, und wir sind uns der Verantwortung bewusst, die damit verbunden ist. Wer eine Schutzklasse falsch versteht, trifft im Zweifel eine Entscheidung über die Sicherheit von Menschen – entsprechend gründlich recherchieren wir.
Grundlage jedes Beitrags ist der aktuelle Stand von Gesetzgebung und Technik: die geltenden Normtexte, das Regelwerk der Berufsgenossenschaften und die technischen Angaben unserer Lieferanten, ergänzt um das, was uns in der Beratung tatsächlich begegnet. Ändert sich eine Norm, aktualisieren wir den bestehenden Artikel, statt einen zweiten daneben zu stellen. So bleibt an einer Stelle nachvollziehbar, was gilt – und was nicht mehr.
Die Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten ist dabei von Vertrauen geprägt, so wie es sich für ein Unternehmen gehört, das 2027 sein 40-jähriges Bestehen feiert.
Fragen zu einem Artikel?
Für Rückfragen stehe ich jederzeit zur Verfügung – ob es um die passende Schutzklasse geht, um die Ausstattung eines konkreten Arbeitsplatzes oder um einen Fehler, den wir übersehen haben. Schreiben Sie uns über das Kontaktformular, wir melden uns zurück.
Alle Angaben in unseren Ratgebern erfolgen nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Maßgeblich ist stets der jeweils gültige Normtext; die gesetzlich geforderte Gefährdungsbeurteilung ersetzen unsere Artikel nicht.